Geschäftsbedingungen für Fundsachenauktion

  1. Mit Ihrer Teilnahme an unserer Auktion erkennen Sie nachfolgende Versteigerungsbedingungen an.
  2. Die einzelnen Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Für eine bestimmte Beschaffenheit sowie Mängel, Fehler, Schäden, Vollständigkeit und besondere Eigenschaften wird keine Gewähr übernommen, jegliche Reklamation ist ausgeschlossen. Technische Informationen, Daten, Masse und Baujahre sind unverbindlich. Die vorherige Besichtigung der Kaufgegenstände wird daher ausdrücklich vorausgesetzt. Beachten Sie, dass die Fundstücke auch internationaler Herkunft sein können.
  3. Das Auktionshaus Clesle versteigert im Namen und für Rechnung des Auftraggebers.
  4. Das Gebot ist bindend. Die vorherige Besichtigung der Kaufgegenstände wird daher ausdrücklich vorausgesetzt.
  5. Änderungen bezüglich der Position (Nummer trennen, Positionen zusammenfassen oder zurückziehen) sind dem Versteigerer vorbehalten.
  6. Es werden nur Gebote in Euro berücksichtigt.
  7. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eines Aufgeldes von 18% sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf das Aufgeld. Jedes Gebot kann ohne Angaben von Gründen vom Versteigerer zurückgewiesen werden.
  8. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung oder für einzelne Gegenstände besonders bestimmt.
  9. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines weiteren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet der Versteigerer.
  10. Entstehen Streitigkeiten über das letzte Gebot, so kommt der Verkaufsgegenstand erneut zur Versteigerung.
  11. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden, während der Versteigerer berechtigt ist, einen Zuschlag  nur unter Vorbehalt  zu erteilen.
  12. Der Kaufgegenstand gilt mit dem Zuschlag als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Der Erwerb der Gegenstände geschieht unter ausdrücklichem Verzicht auf jede Reklamation.
  13. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollendeter Zahlung an den Käufer über.
  14. Der Käufer ist zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet.
  15. Die Zahlung der ersteigerten Gegenstände zuzüglich Provision und MwSt. muss am Versteigerungstag geleistet werden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, wird der Kaufgegenstand erneut versteigert. Zu einem weiteren Gebot wird der erste Käufer nicht zugelassen, für einen Mindererlös bleibt er haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Aufrechnungen sind nicht gestattet.
  16. Alle Zahlungen sind am Versteigerungstag in bar nur an den Versteigerer oder dessen beauftragten Mitarbeiter zu leisten.
  17. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen.
  18. Wenn gegen den Käufer eine Zwangsvollstreckung stattfindet oder droht, kann der Versteigerer jederzeit vor Fälligkeit Zahlungen verlangen.
  19. Für  Unfälle  während  der  Besichtigung,  Versteigerung  und  Abholung  wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt. Alle Besucher der Versteigerung haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art.
  20. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer.
  21. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines Anderen ersteigert, haftet neben diesem selbstschuldnerisch.
  22. Wir nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) hingewiesen wird.
  23. Jeder Bieter erhält gegen Vorlage seines Personalausweises und einer Hinterlegung von 5,-Euro Pfand eine Bieterkarte und hat die auf seinen Namen ausgestellte Bieterkarte bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren. Für den Missbrauch der Bieternummer und die auf seine Bieternummer erteilten Zuschläge, haftet der Bieter. Das Pfand von 5,-Euro erhält der Bieter bei der Rückgabe seiner Bieterkarte wieder.
  24. Für alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche freihändig verkauft werden, gelten ebenfalls die vorstehenden Bedingungen.
  25. Vorstehende Bedingungen sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages meiner Versteigerung und der Freiverkäufe.
  26. Bei Verkäufen tritt das Auktionshaus Clesle ausschließlich als Mittler/Makler auf. Eine Haftung des Auktionshaus Clesle ist ausgeschlossen.
  27. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kenzingen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  28. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.